So funktioniert’s

Eine ergotherapeutische Behandlung ist nur auf ärztliche Anweisung möglich. Sie benötigen daher eine Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt.

 

Ich bin Wahltherapeutin, was bedeutet dass Sie nach Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einen Teil der Kosten refundiert bekommen.

 

Sollte es für Sie zu beschwerlich sein zu mir in die Praxis zu gelangen, komme ich gerne zu Ihnen nach Hause. Ist auf dem Verordnungsschein HAUSBESUCH vermerkt, werden die zusätzlichen Kosten fast gänzlich rückerstattet.

 

Bei Verhinderung an einem vereinbarten Termin ersuche ich Sie bis spätestens 24 h vorher abzusagen. Ansonsten muss ich Ihnen die versäumte Therapieeinheit leider verrechnen.